Private Krankenversicherung, Berlin

 

 


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In Deutschland existiert neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine private Krankenversicherung (PKV). Im Unterschied zur GKV sichert sich der Versicherungsnehmer einer PKV bei einem privatrechtlichen Versicherungsunternehmen ab. Entsprechend dem angeschlossenen Vertrag übernimmt die PKV die Kosten, die bei Krankheit oder Unfällen entstehen oder durch diagnostische und vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen verursacht werden.

Man unterscheidet dem Umfang nach die private Krankenversicherung in drei Kategorien

Bei einer Vollversicherung sichert man sich gegen die kompletten Krankheitskosten ab. Minimum ist die Absicherung für stationäre und ambulante Krankheitskosten (substitutive Krankenversicherung)
Bei einer Teilversicherung wird ein Anteil der entstandenen Krankheitskosten versichert, zum Beispiel haben Beamte Anrecht auf die so genannte Beihilfe über ihren Dienstherrn.
Die Zusatzversicherung übernimmt zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung Kosten aus erweiterten Risiken zum Beispiel für Brillen, für Krankentagegeld oder die Auslandskrankenversicherung usw.

Der Vertrag

Der Vertrag bei privaten Versicherungsunternehmen wird in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht, Beruf, Einkommen, Gesundheitszustand und der zu versichernden Leistung abgeschlossen.
Personen, die nicht pflichtgemäß gesetzlich krankenversichert sein müssen können sich in einer PKV versichern. Das trifft für Arbeitnehmer, deren Einkünfte über der Beitragbemessungsgrenze liegen sowie Beamte, Freiberufler und Selbständige zu. Studenten müssen gesetzlich versichert werden. Nach Auslauf der kostenlosen Familienversicherung oder zu Beginn des Studiums besteht die Möglichkeit sich von der Pflichtversicherung befreien lassen. Die PKV bietet vergleichbar mit GKV für Studenten bis zum 30. Lebensjahr Studententarife an.

Freiberufler wie Journalisten und Künstler

Freiberufler wie Journalisten und Künstler können, vergleichbar mit den Arbeitnehmern, über die Künstlersozialkasse (KSK) einen Zuschuss zur GKV beziehen, was eine gesetzliche Pflichtversicherung, wie bei Arbeitnehmern, zur Folge hat. Um von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit zu werden gelten dann die gleichen Voraussetzungen wie sie für Arbeitnehmer zutreffen. Bei Anmeldung zur KSK hat man die Möglichkeit sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Die Künstlersozialkasse zahlt dann einen Zuschuss zur PKV. Gesetzlich Pflichtversicherte können private Zusatzversicherungen abschließen beispielsweise für Brillen oder Zahnersatz.

 

Einige Versicherungsunternehmen in der Hauptstadt Berlin

Allianz SE:  Brunowstrasse 4 13507 Berlin Reinickendorf

Axa:  Drontheimer Strasse 1B, 13359 Berlin Mitte

ERGO:  Charlottenstraße 15, 10969 Berlin Mitte

HDI:  Krausenstrasse 9, 10117 Berlin Mitte

AMB Generali Holding:   Pascalstrasse 10, 10587 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

R+V:   Franz-Jacob-Strasse 2C, 10369 Berlin Lichtenberg

DKV:   Stresemannstrasse 111, 10963 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

HanseMerkur:   Nassauische Strasse 13, 10717 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Feuersozietät Berlin Brandenburg:  Am Karlsbad 4, 10785 Berlin Mitte

 

Tarife

Der Versicherungsnehmer einer PKV kann unterschiedliche Tarife auf sich bezogen verbinden entsprechend seinen Bedürfnissen, um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten. Es gibt so genannte Modultarife, bei denen unterschiedliche stationäre, ambulante und zahnärztliche Tarife kombiniert werden können. Bei den Kompakttarifen werden die Leistungen für stationäre, ambulante oder zahnärztliche Behandlungen fest vereinbart und lassen sich nicht mehr individuell gestalten.
Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit einen Tarif mit Selbstbeteiligung zu wählen. Das verringert die Beitragshöhe aber die Versicherung tritt frühestens ein wenn Selbstbeteiligungsbeitrag von Arzt- und Arzneimittelkosten überschritten wird. Außerdem sind Selbstbeteiligungen bezogen auf Leistungsart (beispielsweise 15 Prozent Heilmittelkosten oder 10 Prozent der Medikamentenkosten) wählbar. Es können weiterhin Obergrenzen für bestimmte Leistungen vertraglich festgelegt werden (z. B. maximal 300,00 € für Brillen). Wie schon erwähnt verringert sich bei diesen Tarifen der Versicherungsbeitrag oder der Versicherungsnehmer erhält eine teilweise Rückerstattung von Beiträgen wenn Leistungen nicht abgerechnet wurden.

Leistungen

In Abhängigkeit von Gesellschaft und Tarif variieren die Leistungen der PKV. Versicherbar sind (entsprechend dem Tarif):

- bei Krankenhausaufenthalt Einbett- Zimmer bzw. Zweibett-Zimmer;
- Chefarztbehandlung;
- freie Auswahl der Klinik; 
- kieferorthopädische Behandlungen;
- Zahnersatz (qualitativ hochwertige Füllungen, Kronen, und Prothesen);
- Sehhilfen (Kontaktlinsen, Gläser, Brillen );
- Behandlungsweise und Arzneimittel alternativer Art; 
- Physiotherapie und Massagen ohne Zuzahlung;
- Psychotherapie.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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